Von der grundsätzlichen Erlaubnispflicht sind bestimmte Kraftfahrzeuge mit geringer bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit (bbH) ausgenommen:
Damit geht sie, was das betrifft, vom Erlaubnisumfang betrachtet, https://nimmansocial.com/story7815487/5-simple-techniques-for-eu-copyright-statt-mpu